Möglichkeiten der Entschädigung für Absagen/Ausfälle

Laut Dr. Friedrich Schwarz (Abt 14. Kunst und Kultur, UA Volkskultur und Brauchtumswesen), gibt es folgende Möglichkeiten:

Es können bisher angefallene Kosten von geförderten Vorhaben des Landes seitens der Abteilung 14 anerkannt und berücksichtigt werden, wenn diese schriftlich dokumentiert, nachweisbar und belegbar sind, wenn es zu Absagen, Verschiebungen oder Änderungen kommt. Dies erfolgt im Rahmen einer jeweiligen Einzelfallprüfung und wäre dafür die Übermittlung des beiliegenden Datenerhebungsblattes an abt14.post@ktn.gv.at erforderlich. Das Datenerhebungsblatt sowie weitere Infos dazu sind auch unter http://volkskultur-kaernten.at/ (ca. Mitte der Seite) und https://www.kulturchannel.at/ abrufbar.

 

Seitens des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport ist es angedacht, dass der Härtefallfonds der WKÖ (Phase 2) auch für Non-profit-Bereich (derzeit nicht umfasst)  geöffnet werden soll, was dann auch Kulturvereine und Einrichtungen berücksichtigen würde (vgl. und siehe näher https://www.bmkoes.gv.at/Themen/Corona/Corona-Kunst-und-Kultur.html)

 

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