Update COVID-19-Maßnahmenverordnung

UPDATE: neue Maßnahmen

Die Bundesregierung hat am 19. Oktober neue Maßnahmen angekündigt, die ab Freitag, 23. Oktober null Uhr in Kraft treten:

Alle Zusammenkünfte außerhalb der beruflichen Tätigkeit, gleich ob Workshops, Feiern, Aktivitäten in Vereinslokalen oder Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze:
– Indoor max. 6 Personen
– Outdoor max. 12 Personen

Für Veranstaltungen mit ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen gilt
– durchgehende Mund-Nasen-Schutz – Pflicht
– Verabreichung von Speisen und Getränken ist untersagt (Wasser darf immer verabreicht werden)
– Pausen sind erlaubt (Sicherheitsmaßnahmen sind aber einzuhalten)

  • Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit über 50 Personen und bei Veranstaltungen im Freien mit über 100 Personen ist ein COVID-19-Beauftragter zu bestellen.
  • Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit über 6 Personen und Veranstaltungen im Freien mit über 12 Personen ist ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.
  • Diese Veranstaltungen sind ab dem 1. November 2020 zudem der für den Veranstaltungsort zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Gesundheitsbehörde) unter Beifügung des Präventionskonzepts anzuzeigen.
  • Veranstaltungen mit ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen sind in geschlossenen Räumen („Indoor“) mit bis zu 1000 Personen und im Freiluftbereich („Outdoor“) mit bis zu 1500 Personen zulässig.
  • Veranstaltungen ab 250 Personen benötigen eine Bewilligung der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Gesundheitsbehörde).

 

 

Proben und Darbietungen im Amateurbereich sind bis zu maximal 6 Personen geschlossenen Räumen und bis zu 12 Personen im Freien zulässig.
Proben und Darbietungen von „Profis“ sind weiterhin mit unbeschränkter Personenanzahl zulässig, ab 50 Personen (drinnen) und 100 Personen (outdoor) ist ein Präventionskonzept erforderlich. Wirken Amateure oder semi-professionelle Akteure an einer professionell organisierten Darbietung mit, gilt dies ebenfalls.

https://www.bmkoes.gv.at/Themen/Corona/Maßnahmen-für-Veranstaltungen.html

 

 

 

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