Proben im Amateurtheater

Proben im Amateurtheater ab 19. Mai 2021:

1) Proben ohne Abstand und Maske sind für 4 Personen aus max. zwei Haushalten erlaubt. Das gilt in Innenräumen und im Freien.

2) Proben Indoor bis zu 10 Personen: 20 m2 pro Person und 2m Abstand zwischen den Personen

3) Proben im Freien bis zu 10 Personen: 2m Abstand zwischen den Personen

4) Proben ab 11 Personen müssen bei der Bezirksbehörde spätestens eine Woche vorher mit folgenden Informationen gemeldet werden:
a) Name und Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) des für die Zusammenkunft Verantwortlichen,
b) Zeit, Dauer und Ort der Zusammenkunft,
c) Zweck der Zusammenkunft,
d) Anzahl der Teilnehmer.

5) Proben ab 50 Personen sind mit COVID-Konzept und COVID-Beauftragtem genehmigungspflichtig.

Die drei propagierten Voraussetzungen „Geimpft oder Genesen oder Getestet“ gelten zusätzlich, werden aber für das Amateurtheater nicht als Probenerleichterung anerkannt.

Für Theater, die sich als professionelle Betriebe deklarieren, gelten diese Einschränkungen nicht.

Diese Verordnung gilt vorerst bis 16. Juni.

Für geplante Aufführungen am besten gleich mit der zuständigen Behörde sprechen!

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